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Ziel des Gesetzgebers ist hier, dem Anspruchsberechtigten Auftragnehmer schnell zu seiner Vergütung zu verhelfen, wenn diese berechtigt eingefordert werden kann.
Das Gesetz entspricht nun einer, seit langem von der Wirtschaft geforderten, Beschleunigung der Zahlung von Vergütung bei mängelfreien Werken.
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Hier beurteilt der Sachverständige alle Bereiche, bei den Werkvertragsrecht Anwendung findet
Es ist absehbar, das sich hier in Zukunft hier ein deutlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Sachverständigen herausbildet, da teure Gerichtsverfahren vermieden, und Zahlungen für den Auftragnehmer beschleunigt werden.
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