|
Bei der Erstellung eines derartigen Gutachtens wird der Sachverständige außergerichtlich tätig. Firmen, Verbände, Behörden, Privatpersonen, Versicherungen, Organisationen, juristische Personen etc. können Privatgutachten beauftragen.
|
Ein wesentlicher Grundsatz ist die Verpflichtung der Aushändigung des Gutachtens nur und ausschließlich an den Auftraggeber.
|