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 Privatgutachten

 
Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren erstattet werden, nennt man
 Privatgutachten.

 

 Bei der Erstellung eines derartigen Gutachtens
 wird der Sachverständige außergerichtlich tätig.
 Firmen, Verbände, Behörden, Privatpersonen,
 Versicherungen, Organisationen, juristische
 Personen etc. können Privatgutachten
 beauftragen.

 

 
 
 Ein wesentlicher Grundsatz ist die Verpflichtung
 der Aushändigung des Gutachtens nur und
 ausschließlich an den Auftraggeber.




 

 

 

 

Info-Download1

 

  Privatgutachten.pdf

 

 

 

 

 

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