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 Schiedsgutachten

 
Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen
 und sachverstndigen Dritten zu einem, zwischen den Parteien umstrittenen
 Sachverhalt, z.B. ob Mängel eines EDV-Systems bereits bei Gefahrenübergang
 vorhanden waren. Die Parteien erhalten eine verbindliche Aussage zu Ihrer
 Streitfrage. Lässt sich trotz des Schiedsgutachtens und der Klarlegung des strittigen
 Sachverhalts keine Einigung der Parteien erzielen, ist der Gang zu einem Gericht
 nicht verwehrt (wie Bsp. bei einem Schiedsgericht).

 
 Bestellung des Schiedsgutachters

 Eine übliche Vorgehensweise ist, dass die Parteien
 bereits bei Vertragsschluss eine sogenannten
 Schiedsgutachten-Abrede treffen, indem sie
 vereinbaren, dass für den Fall der Entstehung von
 Streitigkeiten bei der Durchführung ihres Vertrages
 ein für beide Parteien verbindliches Schieds-
 gutachten zur Entscheidung des Sachverhalts
 eingeholt werden soll.

 


 Beide Parteien können aber auch erst im Streitfall
 die Einschaltung eines Schiedsgutachters
 vereinbaren.

 Der Schiedsgutachter wird iA. von einer neutralen
 Stelle benannt, von beiden Parteien beauftragt
 und hat ein neutrales Gutachten zu erstellen.

 

 

 

Info-Download1

 

  Schiedsgutachten.pdf

 

 

 

 

 

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