Jede Person und jedes Unternehmen ist an das Bundesdatenschutzgesetz gebunden. Die Bedingungen und Vorgaben sind gesetzlich verankert. Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten mit elektronischen Medien von mehr als 9 Mitarbeitern bearbeitet werden.
„Nahezu jedes mittelständige Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen“